Unfallauto-Ankauf: Abwicklung

Mit einem Gutachten kann der Wert eines Unfallautos gut bestimmt werden. Aber auch ohne Gutachten findet man viele spezialisierte Händler an, die denUnfallauto-Ankauf anbieten. Selbst ältere Modelle werden bereitwillig gekauft und zum großen Teil bar bezahlt. Die folgenden Punkte sollten beim Verkauf eines Unfallautos aber erfÜllt werden:

  • Sofortige Bezahlung oder Überweisung
  • Preis in der Regel Über dem Restwert
  • Kaufvertrag mit Hinweis auf den Zustand
  • Abmeldung innerhalb von drei Arbeitstagen
  • Sofortige Übernahme des Autos (ggf. durch Kurzzeitkennzeichen oder Abschleppwagen)

Zuvor ist es fÜr den Händler vor dem Unfallauto-Ankauf wichtig, bestimmte Details zu kennen, um ein brauchbares Angebot machen zu können. Das sind unter anderem Angaben zur Marke und dem Modell, zu besonderen AusfÜhrungen, Daten wie Baujahr, Hubraum, Kw/PS, gefahrene Kilometer sowie Hinweise auf besondere Ausstattungen. Anhand dieser Angaben und einer Preisvorstellung des Verkäufers kann der Händler sagen, ob der Unfallauto-Ankauf möglich wird. Wenn möglich lassen sich die Händler vorab Fotos von den wichtigsten Bereichen des Pkw zumailen.

Die auf Unfallautos spezialisierten Händler nehmen auch Gebrauchtwagen mit Defekten wie Motorschaden, Beschädigungen des Fahrwerks und Rost. Trotz der Mängel zahlen die meisten Händler durchaus anständige Preise.

Beim Verkauf hat aber nicht nur der Autohändler seine oben genannten Aufgaben zu erfÜllen, sondern auch der Verkäufer. Er muss sofort nach dem Verkauf seine Versicherung informieren. Dazu steht meistens eine Hotline bereit oder ein regionaler Ansprechpartner ist bekannt. Eine Kontrollmeldung sollte auch an die Kfz-Zulassungsstelle gehen, da sonst die Abmeldung von der Kfz-Steuer nicht garantiert ist. Beide Stellen sollten den Namen und die Anschrift des Käufers, das Kennzeichen des Autos und möglichst Kopien der von beiden Parteien unterschriebenen Übergabebescheinigung oder eines Kaufvertrags erhalten. Sollte das Unfallauto bereits abgemeldet sein, ist ein weiterer Punkt zu beachten: Es darf nicht auf öffentlichen Straßen oder Flächen abgestellt sein. Hier ist es ratsam, ein PrivatgrundstÜck zu nutzen oder vor dem Unfallauto-Ankauf durch den Händler das Auto nicht abzumelden.